Glossary
Kredit, der durch Einverleibung einer Hypothek ins Grundbuch besichert ist.
Dienstleistungsunternehmen, das sich auf die Eintreibung ausstehender Forderungen spezialisiert hat. Damit das Inkassobüro tätig werden kann, muss es zuerst von einem Gläubiger beauftragt worden sein, eine bereits fällige Schuld beim Schuldner einzutreiben.
Zahlungsunfähigkeit
Unter Internet-Banking versteht man die Abwicklung von Bankgeschäften via Internet. Dank spezieller Software ist es möglich, Bankgeschäfte (wie zB Überweisungen, Daueraufträge, Kontoverwaltung) mithilfe persönlicher Zugangsdaten (Passwort, Benutzername und TAN) von zuhause aus zu tätigen.
Auflösung des Gesamtvermögens eines Schuldners infolge Insolvenz. Der Liquidationserlös wird danach an die Gläubiger verteilt.
Privatperson, die Produkte und Dienstleistungen zum persönlichen Gebrauch kauft. Darunter wird auch eine Privatperson verstanden, die einen Kredit aufnimmt. Wenn zB ein Geschäftsführer eines Unternehmens ein Fernsehgerät für Unternehmenszwecke kauft, gilt er nicht als Konsument. Kauft er das Gerät jedoch für den Privatgebrauch, gilt er als Konsument. Der österreichische Gesetzgeber hat im Konsumentenschutzgesetz und auch im Bankwesengesetz Sonderregelungen zum Schutze und zur erhöhten Transparenz für Geschäfte von Unternehmen mit Konsumenten normiert. Eine solche Regelung ist zB die verpflichtende Angabe des effektiven Jahreszinssatzes bei Krediten mit Verbrauchern (siehe Effektivzinssatz).
Regelmäßig, meist monatlich, das Konto belastende Gebühr für den Bearbeitungsaufwand der Bank.
Ähnelt dem Überziehungskredit (siehe Kontoüberziehung). Bank und Kunde vereinbaren, ihre gegenseitigen Forderungen zu stunden und in regelmäßigen Abständen gegeneinander aufzurechnen. Zwischen Bank und Kunden wird hiezu ein Kreditlimit vereinbart, bis zu dessen Höhe der Kunde sein Konto frei belasten kann. Daher ist der Kontokorrentkredit vor allem für kurzfristige Kredite (variable Einsatzfähigkeit und variabler Zinssatz) geeignet.
Der genaue Betrag auf einem Konto.
Vereinbarung zwischen Bank und Kunden, die dem Kunden gestattet, gegen Zahlung eines Zinssatzes vorübergehend mehr Geld vom Konto abzuheben, als dort gutgeschrieben ist. Kontoüberziehung ist daher eine Form des Kredits. Oft kommt dies bei Gehaltskonten/Girokonten vor.