Nutzungsbedingungen

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Santander Consumer Bank GmbH räumt dem Partner ein nicht ausschließliches, unentgeltliches, nicht übertragbares, nicht unterlizensierbares und jederzeitig widerrufbares Nutzungsrecht an den unter dem https://www.teilzahlung.at/werbematerial/download zum Download bereitgestellten Werbematerialien sowie an den/der zugunsten der Santander Consumer Bank GmbH als alleinige Markeninhaberin beim österreichischen Patentamt eingetragenen folgenden nationalen Marke(n) ein:

Wort-Bildmarke „TEILZAHLUNG“ Markennummer 263966, Klassen 35, 36

Die Berechtigung zur Nutzung bezieht sich ausschließlich auf das Territorium der Republik Österreich.

§ 2 Vertragsdauer

Das Recht zur Nutzung besteht bis auf jederzeitigen Widerruf durch die Santander Consumer Bank GmbH. Ein allfälliger Widerruf hat in geschriebener Form (postalisch, E-Mail, Fax) zu erfolgen. Des Weiteren erlischt das Nutzungsrecht automatisch bei Beendigung der zwischen der Santander Consumer Bank GmbH und dem Partner bestehenden Kooperationsvereinbarung.

§ 3 Unterlizenzen

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

§ 4 Art der Nutzung

Der Partner verpflichtet sich, die unter dem (https://www.teilzahlung.at/werbematerial/download) zur Verfügung gestellten Werbematerialien sowie die unter § 1 definierte Marke ausschließlich zur Erfüllung des Zweckes der Kooperation mit der Santander Consumer Bank GmbH in einem reputationstechnisch gesehen einwandfreien, seriösen und dem Auftreten einer Bank Genüge tuenden Kontext zu verwenden. Die Verwendung der Marke darf keinesfalls in einer Art und Weise angelegt werden, die geeignet ist, dem Ruf und dem Ansehen der Santander Consumer Bank GmbH zu schaden. Die darüber hinausgehende Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung der Werbemittel ist nicht gestattet. Die optische Veränderung der unter § 1 definierten Marke sowie der Werbematerialien ist nicht zulässig.

§ 5 Bestand und Verteidigung der Schutzrechte

Der Partner wird die Santander Consumer Bank GmbH unverzüglich von jeder Verletzung des vertragsgegenständlichen Schutzrechts durch Dritte umgehend in Kenntnis setzen. Der Partner anerkennt, dass die Santander Consumer Bank GmbH keine wie auch immer geartete Pflicht trifft, das vertragsgegenständliche Kennzeichenrecht gegen Verletzungen durch Dritte zu verteidigen.  Der Partner verpflichtet sich über die Dauer des gegenständlichen Vertrags hinaus, keine rechtlichen Schritte gegen das vertragsgegenständliche Kennzeichenrecht einzuleiten. Er verpflichtet sich, auch keine Dritten mit solchen rechtlichen Schritten zu beauftragen, oder Dritte von der Möglichkeit eines rechtlichen Vorgehens gegen das vertragsgegenständliche Kennzeichenrecht zu unterrichten.

§ 6 Gewährleistung und Schadenersatz

Die Santander Consumer Bank GmbH wird sich gegenüber dem Partner hinsichtlich allfälliger Schäden aus Verletzung der Bestimmungen dieser Vereinbarung schad- und klaglos halten. Die Haftung der Santander Consumer Bank GmbH ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 7 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtes. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Wien.
  2. Änderungen bzw Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform
  3. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.